Wie können Fachstellen für Sucht und Suchtprävention reagieren?
Wie in der Mehrzahl der kommunalen und Landeseinrichtungen ist die persönliche Beratung ("face-to-face") nur unter Beachtung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen und über Terminvereinbarung zu empfehlen. Damit wird dem Infektionsschutz und der Durchbrechung von Infektionsketten Rechnung getragen.
Eine Erlaubnis, Gruppentreffen (Nachsorge, ambulante Rehagruppen, Selbsthilfegruppen) stattfinden zu lassen, lässt sich aus der derzeit gültigen Niedersächsischen Verordnung vom 8.5.2020 nicht ableiten. Allerdings ist es mit Zustimmung des örtlichen Gesundheitsamtes möglich, die Gruppenaktivitäten unter bestimmten Auflagen wieder aufzunehmen. Hierzu ist in der Regel die Vorlage eines Hygienekonzeptes und eine Gefährdungsbeurteilung für die Mitarbeitenden erforderlich. Eine Reduzierung der Teilnehmer*innenzahl, bzw. das Ausweichen in größere Räume ist an vielen Orten hierfür erforderlich.
Allgemeine Informationen zur Gefährdungslage durch das Coronavirus der Landesregierung werden laufend aktualisiert und Sie finden Sie unter folgendem Link: https://www.niedersachsen.de/coronavirus
Die Bundesregierung informiert über das Internetportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA:https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html#c11964
Bitte halten Sie sich über die aktuelle Situation vor Ort auf dem Laufenden, um Ratsuchende informieren zu können.
Die Deutsch Rentenversicherung BUND hat in einem Rundschreiben telefonische und (unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) auch Online-Beratung zu einer abrechenbaren Leistung erklärt. Im Rundschreiben vom 29.10.20 der DRV wird mitgeteilt, dass diese Genehmigung gilt bis auf Widerruf gilt.
Für die telefonische oder digitale Erbringung der therapeutischen
Einzelgespräche gilt der Kostensatz der ambulanten Rehabilitation Abhängigkeitskranker. Diese Regelung gilt auch für die Suchtnachsorge.
Die Krankenkassen haben sich dieser Regelung angeschlossen.
- #RS_Nr_14_2020 Anlage Kurzantrag_G0101
- 1170 KB
- 25.03.2020
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- #PM_FW_unter_Rettungsschirm_230320
- 90 KB
- 25.03.2020
- Wie können Fachstellen für Sucht und Suchtprävention reagieren?
- #Anlage 1 - Coronavirus Leistungen der amb. mediz. Reha
- 35 KB
- 19.03.2020
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- #Anlage 2 - Anschreiben ARS und Nachsorge - Gross
- 257 KB
- 19.03.2020
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- #Anlage 3 - Coronavirus Leistungen der amb. mediz. Reha
- 27 KB
- 19.03.2020
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Ansprechpartnerin

Referentin für Suchtfragen
Tel.: +495113604275
Fax: +495113604102
E-Mail: andrea.strodtmann(at)diakonie-nds.de