Hilfen zur Erziehung
Das Referat Jugendhilfe berät Einrichtungen und Dienste der Hilfen zur Erziehung, die dem Diakonischen Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V. angeschlossen sind. Die Einrichtungen bieten ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen für junge Menschen und ihre Familien im Rahmen der §§ 19, 27, 29, 30, 31, 32, 34, 35, 35a, 41 und 42 KJHG an.
Wir beraten in konzeptionellen Fragen, in Grundsatzfragen der Jugendhilfe, in spezifischen Fragestellungen, in Organisations- und Strukturfragen und unterstützen bei der Entwicklung und Durchführung von neuen Jugendhilfeangeboten.
Wir halten Kontakt zu anderen Diakonischen Werken auf Bund- und Länderebene, zu Wohlfahrts- und Fachverbänden, zu Kommunen, dem Land und dem Bund, um die Interessen unserer Mitgliedseinrichtungen zu vertreten und die Jugendhilfe zeitgemäß und bedarfsorientiert weiter zu entwickeln. Dazu gehört auch die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzesänderungen, Positionspapiere, Projekten und Empfehlungen.
Basisleistungen
- Beschaffung und Weitergabe von aktuellen Fachinformationen über Hilfen zur Erziehung
- Bearbeitung von Grundsatzfragen der Referates
- Lobbying und Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung sowie in Gremien auf Landesebene (LAGFW) und Bundesebene
- Drittmittelberatung
- Durchführung von Arbeitskreisen und Fachtagen