
#wärmewinter
Informationen und Tipps zur Energiekrise
Die Energiepreise steigen und das bringt viele Menschen in eine soziale Notlage. Gerade gefährdete Gruppen und Menschen in prekären Lebenssituationen sind von Energiearmut sowie Arbeits- und Wohnungslosigkeit bedroht. Mit der gemeinsamen Aktion #WärmeWinter möchten die Diakonie und die Evangelische Kirche ihre Türen und Herzen öffnen: Mit Angeboten vor Ort und Informationen: Welche staatlichen Ansprüche habe ich bei hohen Heizkosten? Wo finde ich eine Sozialberatungsstelle der Diakonie? Was können wir als Kirche und Diakonie vor Ort tun?
Diese staatlichen Hilfen bei höheren Energiekosten gibt es
Die Enegiepreise steigen: Welche Kosten vom Staat übernommen werden, haben wir für einzelne Gruppen aufgeschlüsselt.
Menschen, die Grundsicherungsleitungen („Hartz IV“) beziehen
Das Jobcenter (für Arbeitsuchende und ihre Angehörigen nach SGB II) beziehungsweise das Sozialamt (für sogenannte „Erwerbsunfähige“ nach SGB XII) übernimmt im Rahmen der Kosten der Unterkunft neben Miete auch die Heizkosten, sofern diese angemessen sind. Also auch höhere Abschlagszahlungen und Nachzahlungen, wenn die Energiekrise für die Kostensteigerungen verantwortlich ist. Ob ein höherer Verbrauch erforderlich war, soll im Einzelfall geprüft werden.
Erwerbstätige, Auszubildende, Studierende und Schüler:innen mit ergänzendem Anspruch auf Grundsicherung
Auch hier müsste das Jobcenter erhöhte Heizkosten oder Nachforderungen für Heizenergie übernehmen, wenn Hilfebedürftigkeit besteht. Hier ist darauf zu achten, dass der Antrag im Monat der Fälligkeit beziehungsweise im Monat der Heizkostenerhöhung gestellt wird.
Kinderzuschlags-Berechtigte
Beim Kinderzuschlag müssen bei den Heizkosten immer die tatsächlichen Vorauszahlungen zu Beginn des Bewilligungszeitraums berücksichtigt werden. Da der Kinderzuschlag für sechs Monate im Voraus gewährt wird, wäre aber im Einzelfall zu überprüfen, ob wegen erhöhter Abschlags- und Nachzahlungen ein Anspruch auf ergänzende Grundsicherungsleistungen besteht. Hier ist darauf zu achten, dass der Antrag auf ergänzende Leistungen beim Jobcenter beziehungsweise Sozialamt jeweils in dem Monat gestellt werden muss, in dem die Kosten (erstmals) anfallen.
Wohngeld-Beziehende
Im Wohngeld ist ein begrenzter pauschaler Zuschuss für höhere Kosten vorgesehen. Der Zuschuss für einen Einpersonenhaushalt beträgt 270 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt 350 Euro plus 70 Euro für jede weitere Person im Haushalt. Wenn dieser Zuschuss nicht reicht, kann über die erhöhten Energiekosten ein Anspruch auf ergänzende Grundsicherung begründet sein. Dieser wird dann wieder vom Jobcenter beziehungsweise Sozialamt geprüft.
BaFöG-Beziehende
Für BAFöG-Beziehende ist eine Einmalzahlung vorgesehen. Diese wird von Amts wegen gewährt, im Einzelfall sollte beim BAFöG-Amt nachgefragt werden.
Rentner:innen
Auch für Rentner:innen soll es eine Einmalzahlung geben, soweit sie nicht schon grundsicherungsberechtigt sind.
Übernahme von Stromkosten
Im Regelsatz der Grundsicherung ist eine sehr niedrige Stromkostenpauschale vorgesehen. Bei stark gestiegenen Kosten kann ein Antrag auf Kostenübernahme als Härtefall versucht werden. Die Übernahme von Nachforderungen kann als Darlehen beim Jobcenter beantragt werden, wenn ein Anspruch auf Leistungen für Arbeitsuchende nach SGB II besteht. Im Anschluss ist es sinnvoll, einen Antrag auf Umwandlung des Darlehens in eine Beihilfe nach § 44 SGB II zu beantragen, weil die Rückforderung „angesichts außergewöhnlicher Preissteigerungen bei einer derart gewichtigen Ausgabeposition“ eine unbillige Härte darstellt. Bei Problemen und Widersprüchen suchen Sie Hilfe in Sozialberatungsstellen. Eine Härtefallregelung im SGB XII fehlt, hier könnte eine flexible Erhöhung des Regelsatzes nach § 27a Abs. 4 SGB XII realisiert werden. Dies ist Entscheidung der kommunalen Träger der Sozialhilfe. Fragen Sie beim Sozialamt oder bei Beratungsstellen nach. Bei Nichtleistungsberechtigten nach dem SGB II/SGB XII mit geringen Einkünften über dem Leistungsniveau beziehungsweise Beziehende von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Ausbildungsförderungsleistungen ist denkbar, dass durch erhöhte Energiekosten Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II/SGB XII ausgelöst wird; dies würde die Anerkennung als Härtefall voraussetzen.
Sozialberatung
Wenden Sie sich bei Fragen und Sorgen an die Diakonie vor Ort
Die Diakonie in Niedersachsen hat vielfältige Beratungsangebote, die Sie in schwierigen Situationen untersützen. Unter anderem helfen sie Ihnen dabei Anträge zu stellen und Fragen zu beantworten. Unter folgendem Link finden Sie deutschlandsweite Hilfsangebote:
https://hilfe.diakonie.de/hilfe-vor-ort/allgemeine-sozialberatung/bundesweit/
Hilfreiche Links
Hier haben wir einige Links mit weiteren Informationen für einen geringen Energieverbrauch für Sie gesammelt
#Wärmewinter - Infoportal - Diakonie Deutschland
Hilfeportal - Diakonie Deutschland
Informationen der Landesregierung Niedersachsen zum Thema Energiesparen
Informationen der Bundesregierung zum Thema Energiesparen