Pflege darf nicht zur Armutsfalle werden!
NEVAP fordert Einführung eines Pflegewohngeldes für stationär versorgte Menschen in Niedersachsen
Der Niedersächsische Evangelische Verband für Altenhilfe und Pflege e.V. (NEVAP) fordert die Einführung einer subjektbezogenen Förderung der Investitionskosten im Bereich der vollstationären Pflege.
Auf Bundes- und Landesebene gibt es einen breiten Konsens darüber, dass es zur Sicherung der pflegerischen Versorgung notwendig ist, für eine Steigerung der Attraktivität des Berufes durch mehr Pflegepersonal sowie eine höhere Tarifbindung in der Fläche zu sorgen.
Dies wird zu weiteren Steigerungen der Pflegekosten führen, die Menschen mit Pflegebedarf zusätzlich belasten. Die Zuzahlungsbeträge für Menschen mit Pflegebedarf sind allein in den letzten zweieinhalb Jahren im stationären Pflegesektor um mehr als 30 Prozent gestiegen.
Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden zwar Kinder von Menschen mit Pflegebedarf entlastet, die Betroffenen selbst aber tragen immer höhere Kosten. Inzwischen erhalten mehr Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen Sozialhilfe-Leistungen als vor Beginn der Pflegeversicherung.
Der NEVAP begrüßt die Initiative der Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, den Eigenanteil der Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen in der Höhe zu begrenzen. Der Fachverband sieht das Land aber in der Pflicht, weitere Entlastungen für Menschen mit Pflegebedarf in stationären Einrichtungen vorzunehmen.
Eine Investitionskostenförderung im vollstationären Pflegebereich ist auch in der „Konzertierten Aktion Pflege Bund“ thematisiert worden. Einigkeit bestand darüber, dass die Förderung der Investitionen von Pflegeeinrichtungen durch die Länder gemäß § 9 SGB XI sichergestellt werden muss, um Menschen mit Pflegebedarf davor zu schützen, dass sie die Eigenanteile nicht überfordern.
Im Zuge der Novellierung des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) hält es der NEVAP daher für notwendig und sachgerecht, Regelungen aufzunehmen, wie sie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und weiteren Bundesländern bestehen, um Armut durch Pflege zu bekämpfen.
Der Niedersächsische Evangelische Verband für Altenhilfe und Pflege e.V. (NEVAP) ist übergreifend für die landeskirchlichen Diakonischen Werke als Fachverband tätig und vertritt 180 Träger mit 300 ambulanten und stationären Altenhilfeeinrichtungen in Niedersachsen.
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