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Breites Bündnis fordert landesweites Gewaltschutzkonzept für wohnungslose Frauen

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen ruft ein Bündnis aus Wohlfahrtsverbänden, kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und Unterstützungseinrichtungen dazu auf, wohnungslose Frauen bei der Gewaltprävention nicht aus dem Blick zu verlieren.

„Gewalt in der Herkunftsfamilie, sexualisierte Gewalt und insbesondere häusliche Gewalt sind prägend für das Leben vieler wohnungsloser Frauen und die Gewalt wiederum ist vielfach ursächlich für die Entstehung, Aufrechterhaltung und Manifestierung der Wohnungslosigkeit“, so Yvonne Brivio, Koordination Hilfen für Frauen, SeWo e.V., Hannover.

Eine aktuelle Befragung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) zu Gewalterfahrungen von Frauen in einem Wohnungsnotfall in Einrichtungen und Diensten der Wohnungsnotfallhilfe hat gezeigt, dass zwischen 70% und 80% der Frauen Gewalt erfahren haben.

„Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt bzw. gewaltgeprägter Lebensumstände sind und dieser versuchen zu entkommen, geraten dann häufig in Wohnungsnot. Da sie oftmals nicht mehr über tragfähige soziale Netzwerke oder die notwendige eigenständige materielle Absicherung verfügen, können sie sich nicht selbst mit alternativem Wohnraum versorgen“, so Gudrun Herrmann-Glöde, ZBS Niedersachsen.

Eine Konsequenz hiervon sind häufig wechselnde unsichere Unterkünfte und ungesicherte Mietverhältnisse. Ohne einen geschützten Raum werden die betroffenen Frauen häufig erneut Opfer physischer, psychischer und sexualisierter Gewalthandlungen. Zudem besteht ständig die Gefahr, dass sie bei Konflikten mit den Unterkunft Gebenden aus der Wohnung vertrieben und akut obdachlos werden.

„Frauen wiederum, denen nichts als die Straße bleibt, sind permanent der Gefahr weiterer Gewalt ausgesetzt“, stellt Yvonne Brivio fest.

Deshalb fordert das „Netzwerk Frauen im Wohnungsnotfall in Niedersachsen“:

  1. Frauen im Wohnungsnotfall müssen eine Option auf ein Hilfeangebot erhalten, das ausreichend Schutz- und Unterstützungsstrukturen gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorhält. Diese müssen ergänzend zu bzw. in Kooperation mit Frauenhäusern- und Gewaltberatungsstellen geschaffen werden.
  2. Zu schaffende Angebote müssen den besonderen Bedarfen von Frauen und von Frauen mit Kindern gerecht werden.
  3. Die Situation gewaltbetroffener wohnungsloser Frauen muss in eine politische Gesamtstrategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt in Form von Aktionsplänen, gleichstellungspolitischen Rahmenprogrammen etc., einbezogen werden.
  4. Akteur*innen der frauenspezifischen Wohnungslosenhilfe müssen in die Vernetzungsstrukturen von Städten, Kommunen und Ländern eingebunden werden.
  5. Die hohe Gewaltprävalenz im Leben wohnungsloser Frauen muss bei regionalen Bedarfsanalysen für den Ausbau des Hilfesystems berücksichtigt werden.
  6. Medizinische und psychotherapeutische Angebote für Frauen im Wohnungsnotfall, die durch Gewalt, vor allem durch sexualisierte Gewalt geprägte Lebensumstände traumatisiert sind, müssen in ausreichendem Ausmaß bereitgestellt werden.
  7. Auf kommunaler Ebene müssen flächendeckend ordnungsrechtliche Unterkünfte für Frauen geschaffen werden, die Gewaltschutzkonzepte und verbindliche Mindeststandards vorhalten, welche die Grund- und Menschenrechte der untergebrachten Frauen wahren.

HINTERGRUNDINFO:

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der Istanbul-Konvention, hat sich Deutschland auf all seinen staatlichen Ebenen verpflichtet, für ein Schutzsystem zu sorgen, das allen Frauen, die von Gewalt betroffen sind, zugänglich ist. Die Hilfe soll sofort, effektiv und in ausreichendem Maße bereitgehalten werden. Gewaltbetroffene Frauen im Wohnungsnotfall gehören laut Istanbul Konvention zu den besonders verletzlichen Personengruppen. Dennoch existieren gerade im frauenspezifischen Wohnungsnotfallhilfesegment die wenigsten Angebote und zudem gibt es kein regelfinanziertes psychologisches Fachpersonal. Außerdem fehlen flankierende Hilfen, die den massiven Mehrfachbelastungen von gewaltbetroffenen Frauen im Wohnungsnotfall gerecht werden.

Teilnehmende Einrichtungen des Netzwerks:

ZBS Niedersachen; SeWo e.V., Phoenix -Fachberatungsstelle für Sexarbeitende, La Strada, Die Heilsarmee Göttingen KdöR, Landeshauptstadt Hannover - Bereich 56.3 - soziale Hilfen in Wohnungslosigkeit, Vorsitzende der Trägerversammlung ZBS Niedersachsen, Frauenwohnheim Hannover e.V., Frauenhaus Celle e.V., Caritasverband Hannover e.V., Diakonische Gesellschaft Wohnen und Beraten - Projekt ‚Unter uns‘ Braunschweig, Diakonisches Werk Hannover gGmbH - ZBS Hannover, Herberge zur Heimat Himmelsthür gGmbH - Hildesheim, Notruf Mirjam - LIM gGmbH, Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. - Fachbereich Frauen sowie die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbüros Niedersachen (LAG-Gleichstellung) sowie die Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Braunschweig, Landeshauptstadt Hannover und Region Hannover, Stadt Wolfenbüttel, Landkreise Lüchow-Wendland, Nienburg, Osterode am Harz, Salzgitter, Seesen, Uelzen, Zeven sowie Koordinatorin Istanbul-Konvention - Gleichstellungsbüro Stadt Göttingen und Koordinatorin Istanbul-Konvention Landkreis Göttingen

 

 

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