FAQ-Beratung und Gemeinwesenarbeit
Wie können Beratungsstellen allgemein reagieren?
Maßgabe derzeit ist möglichst auf persönliche Kontakte zu verzichten, das kann bedeuten, wenn möglich nur Notfälle persönlich zu beraten. Die Beurteilung, was ein Notfall ist sollte mit Augenmaß vor Ort durchgeführt werden.
Persönliche Beratung kann daher zum Gesundheitsschutz nur mit Auflagen empfohlen werden. Diese umfassen beispielsweise die Nutzung großer Räume, wo Sicherheitsabstände eingehalten werden können, und Infektionsschutz über Mundschutzmasken und Plexiglaswänden.
Auch eine Erhöhung der Reinigungszyklen für Türen, Griffe, Schalter, Sanitäranlagen kann eine sinnvolle Maßnahme sein.
Wenn möglich, können telefonische Beratung, Videotelefonie oder Mail-Beratung eine sinnvolle Ergänzung zu der Beratungsstelle sein.
Sollte in Ihrer Einrichtung ein Coronaverdachtsfall auftreten, gilt weiterhin die Empfehlung, sich mit dem örtlichen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen.
Informationen zur Corona-Impfung in Leichter Sprache finden Sie hier: https://www.diakonie.de/in-leichter-sprache-die-corona-impfung