Fonds für gemeindliche Quartiersentwicklung
Die hannoversche Landeskirche stellt für einen Zeitraum von drei Jahren Mittel für den Fonds für gemeindliche Quartiersentwicklung bereit, um Kirchengemeinden und Kirchenkreise dabei zu unterstützen, nicht mehr vollständig für eigene Zwecke genutzte Immobilien weiterzuentwickeln - und zwar mit dem Ziel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Mittel können für die Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen über entsprechende neue Nutzungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Näheres zur Antragstellung und dem vorgesehenen Verfahren ist aus der Rundverfügung G 11 / 2019 ersichtlich (s. Anlagen).