Hans-Joachim Lenke, Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen, zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung:
„Der Reformvorschlag der Ministerin ist unausgegoren. Die Maxime ‚Gesundheitsversorgung nur nach Kassenlage’ auszurichten, sieht auf den ersten Blick zwar vernünftig aus, beschäftigt man sich jedoch etwas genauer mit der Gesundheitsversorgung, wird schnell klar: Die Reform ist eine Mogelpackung und es werden Kürzungen über die Hintertür beschlossen.
Die letzten Jahre der Lebenszeit sind die teuersten für die Krankenkassen. Die starken Geburtenjahrgänge kommen erst noch nach und nach in diese Lebensphase. Das bedeutet, dass die Kosten weiter steigen werden. Damit wird klar, das geht rechnerisch nur auf, wenn es deutliche Leistungseinschnitte gibt. Das kann dann auch bedeuten, dass medizinische Eingriffe oder Medikamente ab einem bestimmten Alter nur noch eingeschränkt von der Kasse übernommen werden oder man die Kosten selbst tragen muss. Zwei-Klassen-Medizin par excellence.
Auch den Wegfall der Mitversicherung von Ehepartner*innen sehe ich mit Sorgen. Gerade Familien mit geringen Einkommen werden wieder einmal belastet. Wenn das die einzige finanzielle Belastung wäre, könnten sie diese sicherlich stemmen, aber wenn wir die derzeitigen weiteren Reformpläne der Bundesregierung im sozialen Bereich in Gänze betrachten, werden Menschen mit wenig Einkommen überdurchschnittlich stark belastet.
Neben der inhaltlichen Kritik des Reformvorschlags finde ich es jedoch besonders befremdlich, dass mit gutem und bisher tragfähigem Vorgehen einer verbandlichen Beteiligung des politischen Gehörs im parlamentarischen Verfahren gebrochen wird. Der Entwurf wurden den verschiedenen gesellschaftlichen Akteur*innen und Verbänden zur Stellungnahme am Donnerstag um 17 Uhr zugesandt, die Rückmeldefrist war auf Montagvormittag gesetzt. Für einen Entwurf, der rund 150 Seiten hat und mehrere Großprojekte, die unterschiedliche Auswirkungen auf die gesundheitliche Versorgung haben können, enthält, ist diese Zeitspanne für die Erstellung einer fachlich fundierten Stellungnahme zu gering bemessen und widerspricht allen guten Regeln der politischen Zusammenarbeit. Ein solches Verfahren hat die Funktion eines Feigenblattes.“
