Familienerholungsurlaube

Bitte wenden Sie sich für Fragen rund um Familienerholungsurlaube direkt an die Diakonischen Werke bei sich vor Ort. 
Für das Jahr 2026 stellen Sie bitte Ihre Anträge gleich zu Anfang des Jahres. 
Über folgenden Link finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: https://www.agf-nds.de/service/vermittlungsstellen


Das Land Niedersachsen fördert Familienerholungsurlaube für Familien mit geringem Einkommen.

Weitere Infos zur Einkommensgrenze finden Sie unter: Familien in Niedersachsen: Einkommensgrenzenrechner

Weitere Infos zu den Fördervoraussetzungen finden Sie unter: Familien in Niedersachsen: Familienerholung und Freizeiten in Niedersachsen

 

Gefördert werden:

  • Erholungsaufenthalte von mindestens 7 höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen
  • Urlaube, die alle Familienmitglieder gemeinsam an einem Urlaubsort innerhalb der Bundesrepublik durchführen.
  • Die Urlaube sollen in familiengerechten Einrichtungen, Familienferienstätten, Bauernhöfen, Jugendherbergen, etc. verbracht werden
  • Familien oder Alleinerziehende, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben
  • Mit mindestens einem minderjährigen teilnehmenden Kind
  • Familien mit behinderten Familienangehörigen werden bevorzugt berücksichtigt
  • Für die Kinder wird in der Regel Kindergeld bezogen
  • In die Förderung können auch leibliche Kinder, für die kein Kindergeld bezogen wird, einbezogen werden
  • In begründeten Ausnahmefällen ist die Einbeziehung der Großeltern in die Förderung möglich

Die Zuwendungen betragen je Übernachtung
15 € für jeden Teilnehmenden
10 € zusätzlich für Alleinerziehende
10 € zusätzlich für behinderte Familienangehörige mit einem Schwerbehindertenausweis
15 € zusätzlich für jeden Teilnehmenden für einen Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge
Die Höhe des Zuschusses ist begrenzt bei Vollpension auf 100 %,
bei Teilverpflegung (u. a. Halbpension, nur Mittagessen) auf 110 %
und bei Selbstversorgung auf 120 % der Aufenthaltskosten.


Der Förderbetrag wird immer erst nach dem Urlaub ausgezahlt. Dies ist durch eine Bescheinigung und Rechnung zu belegen.
Wir als eaf Niedersachsen verweisen für die Antragstellung immer an die Beratungsstellen der Diakonischen Werke vor Ort.
Dort werden Sie auch die aktuellen Antragsunterlagen erhalten.