Familienerholungsurlaube

Bitte wenden Sie sich für Fragen rund um Familienerholungsurlaube direkt an die Diakonischen Werke bei sich vor Ort. Für das Jahr 2024 können keine Anträge auf Familienerholung mehr gestellt werden. 
Bitte wenden Sie sich für Fragen rund um Familienerholungsurlaube direkt an die Diakonischen Werke bei sich vor Ort.
Für das Jahr 2025 stellen Sie bitte ihre Anträge gleich zu Anfang des Jahres. 
Über folgenden Link finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: https://www.agf-nds.de/service/vermittlungsstellen


Das Land Niedersachsen fördert Familienerholungsurlaube für Familien mit geringem Einkommen.

Gefördert werden:

  • Erholungsaufenthalte von mindestens 7 höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen
  • Urlaube, die alle Familienmitglieder gemeinsam an einem Urlaubsort innerhalb der Bundesrepublik durchführen.
  • Die Urlaube sollen in familiengerechten Einrichtungen, Familienferienstätten Bauernhöfen, Jugendherbergen, etc. verbracht werden
  • Familien oder Alleinerziehende, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben
  • Mit mindestens einem minderjährigen teilnehmenden Kind
  • Familien mit einem minderjährigen behinderten Kind
  • Für die Kinder wird in der Regel Kindergeld bezogen
  • In die Förderung können auch leibliche Kinder, für die kein Kindergeld bezogen wird, einbezogen werden
  • In begründeten Ausnahmefällen ist die Einbeziehung der Großeltern in die Förderung möglich

Die Zuwendungen betragen je Übernachtung
15 € für jeden Teilnehmenden
10 € zusätzlich für Alleinerziehende
10 € zusätzlich für behinderte Familienangehörige mit einem Schwerbehindertenausweis
15 € zusätzlich für jeden Teilnehmenden für einen Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge
Die Höhe des Zuschusses ist begrenzt bei Vollpension auf 100 %,
bei Teilverpflegung (u. a. Halbpension, nur Mittagessen) auf 110 %
und bei Selbstversorgung auf 120 % der Aufenthaltskosten.


Der Förderbetrag wird immer erst nach dem Urlaub ausgezahlt. Dies ist durch eine Bescheinigung und Rechnung zu belegen.
Wir als eaf verweisen für die Antragstellung immer an die Beratungsstellen der Diakonischen Werke vor Ort.
Dort werden Sie auch die aktuellen Antragsunterlagen erhalten.