Alle Infos von A bis Z
Das ist ein Freiwilligendienst:
Du arbeitest in einer sozialen Einrichtung in Niedersachsen. Dabei sammelst du viele berufliche und persönliche Erfahrungen. Mit deinem Einsatz tust du etwas Gutes für die Gesellschaft.
Wir, die Diakonie in Niedersachsen, bieten zwei verschiedene Programme an:
Freiwilliges Soziales Jahr = FSJ
Bundesfreiwilligendienst = BFD
Ein Freiwilligendienst dauert meistens ein Jahr und ist für alle Personen- und Altersgruppen geeignet. Du bist eine zusätzliche Hilfe für die Mitarbeitenden.
Im Folgenden haben wir dir die wichtigsten Informationen gesammelt. Bei weiteren Fragen wende dich an uns: freiwilligendienste@diakonie-nds.de
27 Jahre und älter
Du kannst einen BFD ab 27 Jahren (BFDü27) machen. Du bist Teil einer Seminar-Gruppe von über 27-jährigen Menschen. Insgesamt musst du bei 12 Monaten Dienst 12 Seminartage besuchen. Diese sind in vier 3-tägige Seminare aufgeteilt.
Alter
Du kannst ab 15 Jahren ein FSJ oder einen BFD machen. Deine Schulpflicht von 9 Jahren muss erfüllt sein.
Wenn du 27 Jahre oder älter bist, findest du weitere Informationen unter „27 Jahre und älter“.
Arbeitskleidung
In manchen Einrichtungen, wie z.B. im Krankenhaus, ist eine Arbeitskleidung vorgeschrieben. Diese musst du nicht selbst bezahlen. Deine Einsatzstelle stellt die Arbeitskleidung kostenfrei zur Verfügung.
Arbeitszeit
Du kannst dein FSJ oder BFD in Vollzeit oder in Teilzeit (mindestens 20,1 Stunden) machen.
Die Arbeitszeit hängt von deiner Einsatzstelle ab. Meistens sind es zwischen 37 und 40 Stunden pro Woche in Vollzeit.
Es kann sein, dass du im Schichtdienst arbeitest. Nachtdienste gibt es aber nicht.
Für Menschen unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Aufgaben
Du unterstützt die Mitarbeitenden in den Einsatzstellen. Deine genauen Aufgaben besprichst du mit deiner Einsatzstelle.
Ausland
Bewerbungen aus dem Ausland sind leider nicht möglich. Wenn du z.B. für ein Au-Pair-Jahr bereits in Deutschland lebst und zwischen 18 und 25 Jahre alt bist, kannst du dich gerne bei uns bewerben. Dafür brauchst du mindestens Deutsch-Kenntnisse auf B1-Niveau. Während des Freiwilligendienstes kannst du deine Deutsch-Kenntnisse weiter verbessern. Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten wir dir einen Teil der Kosten für einen Deutsch-Kurs.
Einige Einsatzstellen bieten eine kostenfreie Unterkunft an. Du lebst zusammen mit anderen Freiwilligen in einer Wohngemeinschaft (WG). Dort hast du dein eigenes Zimmer.
Einen Freiwilligendienst im Ausland bieten wir nicht an. Informiere dich dafür auf www.ein-jahr-freiwillig.de.
Ausweis
Du bekommst einen Ausweis für den Freiwilligendienst. Mit ihm bekommst du manchmal günstigere Eintrittspreise, z.B. im Kino oder im Schwimmbad. Informier dich auf https://freiwillig-ja.de/benefits über deine Vorteile.
BFD
BFD steht für Bundesfreiwilligendienst. Bei uns gibt es kaum Unterschiede zwischen dem BFD und FSJ. Die Einsatzbereiche sind gleich. Der Unterschied: Beim BFD ist auch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bafza) Vertragspartner. Als fünftes Seminar besuchen alle Freiwilligen im BFD ein Seminar der politischen Bildung. Dieses wird vom Bafza organisiert. Auf der Seite der Bildungszentren (Bildungszentren: Bundesfreiwilligendienst.de) findest du dazu weitere Informationen.
Beginn
Die meisten Freiwilligen beginnen ihr FSJ oder ihren BFD im Sommer oder Herbst. Bei uns ist aber ein Beginn zu jeder Zeit im Jahr möglich.
Begleitung
In deiner Einsatzstelle ist deine Anleitung regelmäßig mit dir in Kontakt.
Auch bei uns in der Diakonie in Niedersachsen gibt es eine feste Ansprechperson für dich. Sie unterstützt dich und deine Einsatzstelle bei Fragen und Problemen in deinem Freiwilligendienst. Sie plant und begleitet die Seminare.
Bewerbung
Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren findest du unter “Bewerben”. Genaueres zu den Voraussetzungen findest du auf dieser Seite unter „Voraussetzungen“.
Dauer
Ein Freiwilligendienst dauert normalerweise 12 Monate. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate. Du kannst den Freiwilligendienst auf maximal 18 Monate verlängern.
Deutsch-Kenntnisse
Du brauchst mindestens Deutsch-Kenntnisse auf B1-Niveau. Während des Freiwilligendienstes kannst du deine Deutsch-Kenntnisse weiter verbessern. Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten wir dir einen Teil der Kosten für einen Deutsch-Kurs.
Einsatzbereiche
Wir bieten einen Freiwilligendienst in vielen verschiedenen Einsatzbereiche an. Die Einsatzbereiche sind zum Beispiel:
- Kindergarten/Krippe
- Krankenhaus
- Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen
- Schulen
- Arbeit mit älteren Menschen
- Kinder- und Jugendhilfe
- Kirchliche Einsatzbereiche
- Handwerk und Hauswirtschaft
- Ambulanter und begleitender Dienst
- Bahnhofsmission
- Seemannsmission
- Mutter-Vater-Kind-Klinik
Eine Vielzahl an konkreten Stellen kannst du in unserer Stellenbörse finden.
Einsatzorte
Wir haben in vielen Orten in Niedersachsen Stellen für dich. Zum Beispiel in:
- Stade
- Bremerhaven
- Rotenburg
- Lüneburg
- Osnabrück
- Hannover
- Gifhorn
- Braunschweig
- Salzgitter
Weitere Orte und Einsatzstelle kannst du in unserer Stellenbörse finden.
Evangelisch
Wir sind ein evangelischer Träger für Freiwilligendienste. Uns ist egal, welchen Glauben du hast. Alle können sich bei uns bewerben.
Fachhochschulreife
Ein FSJ oder BFD kann als praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden. Hierfür musst du einen 12-monatigen Freiwilligendienst machen. Die weiteren Bedingungen musst du mit deiner Schule absprechen.
Fahrtkosten
Einige Einsatzstellen zahlen einen Mobilitätszuschlag. Das musst du bevor der Vertrag unterschrieben wird mit deiner Einsatzstelle absprechen.
Für die Anreise zu den Seminaren erstatten wir die Fahrtkosten. Die Bedingungen erfährst du rechtzeitig vor deinem ersten Seminar.
FSJ
FSJ steht für Freiwilliges Soziales Jahr. Bei uns in der Diakonie in Niedersachsen gibt es kaum Unterschiede zwischen dem FSJ und BFD. Die Einsatzbereiche sind gleich. Als fünftes Seminar besuchst du im FSJ ein Wahlpflichtseminar.
Geld
Du bekommst im Freiwilligendienst ein Taschengeld.
Wenn du in Vollzeit arbeitest, bekommst du mindestens 390 Euro und höchstens 676 Euro im Monat. Die Einsatzstelle entscheidet, wie hoch dein Taschengeld genau ist.
Bei Teilzeit bekommst du je nach Stunden weniger Taschengeld. Die Einsatzstelle entscheidet auch, ob du extra Geld für Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung bekommst.
Mit deinem Ausweis bekommst du manchmal günstigere Eintrittspreise, z.B. im Kino oder im Schwimmbad. Informiere dich auf https://freiwillig-ja.de/benefits über deine Vorteile.
Infos zu Grundsicherungsgeld, Kindergeld, Wohngeld und Waisenrente findest du jeweils unter den genannten Stichpunkten.
Grundsicherungsgeld (bisher Bürgergeld)
Du darfst Grundsicherungsgeld bekommen, auch wenn du ein FSJ oder BFD machst. Die Höhe vom Grundsicherungsgeld ist von verschiedenen Faktoren abhängig:
- deinem Taschengeld
- ob du Miete zahlen musst
- ob du Essen in deiner Einsatzstelle bekommst
- ob du noch bei deinen Eltern wohnst
Darum kann man keine allgemeine Summe sagen.
Das Jobcenter rechnet das für jeden Menschen einzeln aus.
Es gibt einen Freibetrag für das Taschengeld im FSJ oder BFD. Die Höhe unterscheidet sich zwischen Freiwilligen unter und über 25 Jahren.
Kindergeld
Dein Anspruch auf Kindergeld besteht auch im FSJ oder BFD. Das Kindergeld wird weiterhin gezahlt.
Kündigung
Zum Ende deines Freiwilligendienstes musst du nicht kündigen. Der Vertrag endet automatisch. Wenn du früher aufhören möchtest, musst du schriftlich kündigen.
Du solltest in jedem Fall vorher darüber mit deiner zuständigen Ansprechperson bei der Diakonie in Niedersachsen sprechen.
Nebenjob
Ein Nebenjob ist möglich. Nach dem Arbeitszeitgesetz gibt es eine maximale Arbeitszeit in der Woche. Diese musst du dabei einhalten. Das sind in der Woche 40 Stunden für unter 18-Jährige bzw. 48 Stunden für über 18-Jährige. Deine Einsatzstelle muss über deinen Nebenjob informiert werden.
Seminare
Zum Freiwilligendienst gehören auch Seminare. Die Anzahl der Seminare ist abhängig von der Dauer deines Dienstes. Bei einem Dienst von 12 Monaten hast du 25 Seminartage. Diese teilen wir in fünf Seminare. Diese dauern jeweils fünf Tage.
Du hast keine Kosten für deine Seminare. Wir übernehmen die Kosten für die Übernachtung, Verpflegung und Fahrtkosten.
Die Seminare sind verpflichtend und zählen als Arbeitszeit. Während der Seminare darf kein Urlaub genommen werden.
Teilzeit
Du kannst einen Freiwilligendienst in Teilzeit machen. Dafür musst du mindestens 20,1 Stunden arbeiten. Die genaue Arbeitszeit wird im Vertrag festgelegt. Deine Einsatzstelle muss einverstanden sein. Das Taschengeld verringert sich entsprechend. Du besuchst fünf Seminarwochen in Vollzeit.
Achtung: Wenn du den Freiwilligendienst als praktischen Teil der Fachhochschulreife machst, musst du mit der Schule besprechen, ob sie einen Teilzeit-Dienst anerkennen.
Möchtest du ein FSJ oder BFD in Teilzeit machen? Gib das bei deiner Bewerbung an.
Unterkunft
Einige Einsatzstellen (vor allem im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen oder älteren Menschen) bieten eine kostenfreie Unterkunft an. Du lebst zusammen mit anderen Freiwilligen in einer Wohngemeinschaft (WG). Dort hast du dein eigenes Zimmer.
Urlaub
Du hast mindestens 26 Tage Urlaub in deinem 12-monatigen Freiwilligendienst. Der Urlaubsanspruch wird in der FSJ- oder BFD-Vereinbarung festgelegt. Während der Seminare kann kein Urlaub genommen werden.
Wenn du dein FSJ oder deinen BFD verkürzt oder verlängerst, ändert sich dein Urlaubsanspruch anteilig.
Verlängerung
Du kannst deinen Freiwilligendienst auf insgesamt bis zu 18 Monaten verlängern. Kläre mit deiner Einsatzstelle, ob du noch länger dort arbeiten kannst. Dann wird ein Antrag auf Verlängerung unterschrieben. Wenn du deinen Freiwilligendienst verlängerst, hast du weitere Seminartage. Pro Monat musst du einen Seminartag zusätzlich besuchen. Wir planen diese Seminartage für dich und informieren dich rechtzeitig über die Termine.
Versicherungen
Als Freiwillige*r bist du sozialversichert. Das bedeutet, dass für dich Beiträge in die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden. Über die Einsatzstelle bekommst du auch eine Berufsunfallversicherung.
Im Freiwilligendienst bist du gesetzlich versichert. Während des Freiwilligendienstes kannst du nicht familien- und/oder privatversichert sein.
Voraussetzungen
Du kannst ab 15 Jahren ein FSJ oder einen BFD machen. Deine Schulpflicht von 9 Jahren muss erfüllt sein.
Es ist egal:
- woher du kommst,
- welche Schule du besucht hast und welche Noten du hast,
- welcher Religion du angehörst.
Internationale Freiwillige (z.B. Au-Pairs): Du musst mindestens 18 Jahre alt sein. Du brauchst mindestens Deutsch-Kenntnisse auf B1-Niveau.
Für Personen ab 27 Jahren gibt es das Programm „27 Jahre oder älter“.
Vorpraktikum
Viele Schulen und Hochschulen erkennen das FSJ oder den BFD als Vorpraktikum an. Die Bestimmungen sind aber sehr verschieden. Ob der Freiwilligendienst für dich als Praktikum gezählt werden kann, musst du mit der Ausbildungsstelle oder der Hochschule klären.
Waisenrente
Wenn du Anspruch auf Waisenrente hast, besteht dieser auch im FSJ oder BFD.
Wohngeld
Die Beantragung von Wohngeld ist grundsätzlich möglich. Ob die persönlichen Voraussetzungen für einen Wohngeldanspruch bestehen, solltest du rechtzeitig vor Beginn des FSJ oder BFD mit der Wohngeldbehörde vor Ort klären. Einige wenige Einsatzstellen bieten dir auch eine kostenfreie Unterkunft an.
Zeugnis
Am Ende von deinem Freiwilligendienst erhältst du ein Zeugnis. In deinem Zeugnis werden dir dein Engagement und deine erlernten Fähigkeiten bescheinigt.