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Jugendberufshilfe

Unsere Welt ist komplexer, pluraler und teilweise auch widersprüchlicher geworden. In der Übergangsphase sind junge Menschen damit mehr als je zuvor konfrontiert. Sich von dem Elternhaus zu lösen und sich zu verselbstständigen, sich als eigenständige erwachsene Persönlichkeit zu erkennen und zu profilieren wie auch beruflich zu entscheiden und zu qualifizieren, ist eine große Herausforderung. Insbesondere dann, wenn die Startbedingungen nicht idealtypisch sind. Ob niedriges Familieneinkommen, unzureichende Unterstützung und Förderung im Elternhaus, Diskriminierung wegen dem Geschlecht oder einem queeren Selbstverständnis oder der eigenen Herkunft, eine psychische Erkrankung oder Suchterkrankung oder Überschuldung: Individuelle Beeinträchtigung oder soziale Benachteiligung hat viele Gesichter.

Die Jugendberufshilfe widmet sich mit ihren Angeboten jungen Menschen im Alter von 15 bis 27 Jahren, welche auf dem Weg von dem Schulbesuch zur erfolgreich absolvierten Ausbildung Unterstützung benötigen. Dazu stehen in den Einrichtungen Sozialpädagog*innen, Lehrkräfte, Berufspädagog*innen und Fachkräfte aus verschiedenen beruflichen Gewerken zur Verfügung. Sie bietet im Auftrag der Jugendhilfe, der Ausbildungsförderung , der Grundsicherung oder der beruflichen Rehabilitation verschiedene Angebote an, um den vielfältigen Anforderungen in den Lebenswelten junger Menschen begegnen und begleiten zu können.

Die Jugendberufshilfe ist ursprünglich ein originäres Arbeitsfeld der Jugendhilfe als Angebot der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit. In Niedersachsen gibt es auf dieser Grundlage 93 Jugendwerkstätten. Davon sind 20 Jugendwerkstätten in diakonischer Trägerschaft.  Ergänzt wird dieses Angebot in vielen Fällen von Maßnahmen des Jobcenters und der Agentur für Arbeit.

Darüber hinaus gibt es im Auftrag der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Angebote der Jugendberufshilfe, welche sich mit dem berufsbiografischen Übergang junger Menschen beschäftigen:

  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
  • Außerbetriebliche Ausbildung im eigenen Betrieb oder in Kooperation mit der freien Wirtschaft
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen über die assistierte Ausbildung
  • Maßnahmen zur Aktivierung und Heranführung an den Ausbildungsmarkt
  • Aufsuchende Hilfen über §16h SGB II gemeinsam mit der Jugendhilfe

Daher agiert die Jugendberufshilfe rechtskreisübergreifend zwischen Jugendhilfe, Grundsicherung und Ausbildungsförderung. Die Finanzierung ist je nach Leistungsträgerschaft entweder zuwendungs- oder vergaberechtlich geregelt. 

Basisleistungen

  • Beschaffung und Weitergabe von aktuellen Fachinformationen
  • Lobbying und Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung sowie in Gremien auf Landesebene (insbesondere LAG FW und LAG JSA) und Bundesebene (insbesondere Diakonie Deutschland und BAG EJSA)
  • Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zum fachlichen Austausch und Fortbildung
  • Erstberatung bei konzeptionellen und organisatorischen Anfragen 
  • Erstberatung bei Anfragen zur Ressourcenbeschaffung (personell, sachlich, finanziell)

Entgeltliche Zusatzleistungen

  • Prozessmoderation (Sozialraumanalyse, Bedarfsanalyse, Zielfindung, Workshops, Dokumentation)
  • Prozessmanagement (Konzeption, Finanzplan, SWOT-Analyse, Projektplanung, Evaluation, Mithilfe bei der Personalfindung)
  • Antragstellung und Prozessbegleitung (Unterstützung, Vorbereitung und Begleitung bei Verhandlung)
#Referentin – Arbeitsmarktpolitik/Flüchtlingssozialarbeit
Maren
Huschka
Maren Huschka

Maren Huschka

Referentin – Arbeitsmarktpolitik/Flüchtlingssozialarbeit
Tel.: +495113604264
Fax: +495113604102
E-Mail: maren.huschka(at)diakonie-nds.de

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Kontakt

Diakonisches Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V.
Ebhardtstr. 3 A, 30159 Hannover
Telefon: +49 511 3604-0, Telefax: +49 511 3604-108
geschaeftsstelle(at)diakonie-nds.de

Öffnungszeiten: Mo.-Do.: 7:30 - 16:30 Uhr, Fr.: 7:30 -13:30 Uhr

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